Das Erneuerbare Energien Gesetz und die Sonne – zwei Garanten für die Wirtschaftlichkeit von Solarstrom-Anlagen.
Die Förderung von Solarstrom-Anlagen regelt das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Wer in eine eigene Solarstrom-Anlage investiert, erhält vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme für jede erzeugte Kilowattstunde eine staatlich garantierte Vergütung in gleich bleibender Höhe für die Dauer von 20 Jahren - plus die Restmonate im Jahr der Inbetriebnahme.
Die Vergütung einer Kilowattstunde liegt weit über dem Preis, der für Strom in Deutschland bezahlt wird. Nutzen Sie Ihren Solarstrom hingegen selbst, reduziert sich Ihre Stromrechnung und der Energieversorger zahlt Ihnen bis zu 22,05 Cent / kWh. Zusammen entspricht das etwa der staatlich garantierten Vergütung für eingespeisten Strom.
Dachanlagen | 2010 |
bis 30 kWp | 34,05 Cent / kWh |
bis 100 kWp | 32,39 Cent / kWh |
bis 1000 kWp | 30,65 Cent / kWh |
mehr als 1000 kWp | 26,55 Cent / kWh |
Eigenverbrauch bis 30 kWp, Anteil ‹ 30 % | 17,67 Cent / kWh |
Eigenverbrauch 31-100 kWp, Anteil ‹ 30 % | 16,01 Cent / kWh |
Eigenverbrauch 101-500 kWp, Anteil ‹ 30 % | 14,27 Cent / kWh |
Eigenverbrauch bis 30 kWp, Anteil › 30 % | 22,05 Cent / kWh |
Eigenverbrauch 31-100 kWp, Anteil › 30 % | 20,39 Cent / kWh |
Eigenverbrauch 101-500 kWp, Anteil › 30 % | 18,65 Cent / kWh |
Freifläche | 25,02 Cent / kWh |
Konversionsfläche | 26,16 Cent / kWh |
Ackerfläche | Vergütungsanspruch entfällt |