MAGE SOLAR AG
An der Bleicherei 15
88214 Ravensburg - Germany
Tel.: +49 (0) 751 / 5 60 17-0
Fax: +49 (0) 751 / 5 60 17-10
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Allgemeine Geschäftsbedingungen.
der MAGE SOLAR AG
Handel mit solaren Energiesystemen
An der Bleicherei 15, 88214 Ravensburg - Germany
Zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern gem. § 14 BGB
I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle zwischen der MAGE SOLAR AG und ihren Kunden und Käufern als Unternehmer abgeschlossener Verträge über Lieferungen von Produkten und Waren der MAGE SOLAR AG und sonstigen Leistungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Alle Vereinbarungen, die zwischen der MAGE SOLAR AG und dem Kunden im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder sonstigen Verträgen getroffen werden, sind in dem Vertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung der MAGE SOLAR AG schriftlich niedergelegt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbeziehungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
II. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der MAGE SOLAR AG sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass die MAGE SOLAR AG diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat. Abbildungen und Zeichnungen in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, unverbindlichen Angeboten sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten der MAGE SOLAR AG gehören, bleiben im Eigentum der MAGE SOLAR AG und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihr ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Die Bestellung des Kunden kann mündlich gegenüber Mitarbeitern der MAGE SOLAR AG, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.
Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte/n Ware/n dar. Die MAGE SOLAR AG wird den Zugang der Bestellung unverzüglich schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Der Kaufvertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung, die ebenfalls schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgt, oder mit dem Versenden der Auslieferungsbestätigung oder der Lieferung der Ware zustande. Die MAGE SOLAR AG ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn die MAGE SOLAR AG die bestellten Waren innerhalb dieser Frist an den Kunden liefert. Die MAGE SOLAR AG ist berechtigt, die Annahme der Bestellung etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden abzulehnen. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der MAGE SOLAR AG zu vertreten ist. Die MAGE SOLAR AG wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Andernfalls wird die Gegenleistung, sofern bereits geleistet, unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert.
III. Preise/Zahlungsbedingungen
Die Preise der MAGE SOLAR AG gelten ohne Mehrwertsteuer und Transportkosten, sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten. Europaletten und sonstige Versandmittel bleiben im Eigentum der MAGE SOLAR AG. Es fallen zusätzliche Transportkosten an. Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die MAGE SOLAR AG berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) p.a. zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die MAGE SOLAR AG bleibt vorbehalten. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der MAGE SOLAR AG anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
IV. Liefer- und Leistungszeit
Liefer- und Leistungszeit sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Falls die MAGE SOLAR AG schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde ihr eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei der MAGE SOLAR AG oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist nach Ablauf dieser zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die MAGE SOLAR AG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Kunde infolge des von der MAGE SOLAR AG zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen. Die MAGE SOLAR AG haftet dem Kunden und Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn der Lieferverzug auf einer von der MAGE SOLAR AG zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Der MAGE SOLAR AG ist ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von der MAGE SOLAR AG zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung der MAGE SOLAR AG auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Beruht der von der MAGE SOLAR AG zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalspflicht, haftet die MAGE SOLAR AG nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die MAGE SOLAR AG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
V. Gewährleistung/Haftung
Soweit ein von der MAGE SOLAR AG zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist die MAGE SOLAR AG unter Ausschluss der Rechte des Kunden vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet, es sei denn, dass die MAGE SOLAR AG aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde hat der MAGE SOLAR AG eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl der MAGE SOLAR AG durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden und Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Die MAGE SOLAR AG haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der MAGE SOLAR AG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die MAGE SOLAR AG bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die MAGE SOLAR AG allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Die MAGE SOLAR AG haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalspflicht betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Die MAGE SOLAR AG haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine weitergehende Haftung der MAGE SOLAR AG ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung der MAGE SOLAR AG gemäß IV. Ziffer 3 dieses Vertrages. Soweit die Haftung der MAGE SOLAR AG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VI. Eigentumsvorbehalt
Die MAGE SOLAR AG behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor, sofern der Kunde Unternehmer ist. Ist der Kunde Verbraucher, behält sich die MAGE SOLAR AG das Eigentum an der Warte bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde hat die MAGE SOLAR AG von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen ihres Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat der MAGE SOLAR AG alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung der MAGE SOLAR AG nicht nachkommt, kann die MAGE SOLAR AG nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Waren verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch die MAGE SOLAR AG liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung der Ware durch die MAGE SOLAR AG liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Die MAGE SOLAR AG ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Er tritt der MAGE SOLAR AG bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die MAGE SOLAR AG nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät. Die MAGE SOLAR AG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten der MAGE SOLAR AG die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der MAGE SOLAR AG.
VII. Gefahrübergang
Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
VIII. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat. Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand richten sich nach dem Sitz der MAGE SOLAR AG, derzeit Ravensburg. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg mit der unwirksamen möglichst nahekommt.


